Alle Mietgeschäfte folgen auf der Grundlage unserer „Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen“
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung und endet mit dem Tag der Rücklieferung an unserer Mietstation.
Treibstoff und Öl stellt der Mieter. Maschinen werden vollgetankt ausgeliefert. Bei Rückgabe festgestellte Fehlmenge wird berechnet. Die Maschinen mit 2 Takt Motoren dürfen nur mit unseren Kraftstoffen getankt werden. Die Kosten trägt der Mieter.
Die von uns abgeschlossene Versicherung für unsere gekennzeichneten Maschinen ist eine Bruch- und Diebstahlversicherung. Die Versicherungsgebühr wird pro Kalendertag berechnet.
Im Schadenfall werden max. 2000 € berechnet.
Bei Abhandenkommen der Maschine werden 10 % des Wiederbeschaffungswertes bzw. mindestens die Selbstbeteiligung von 2000 € berechnet.
Für Kleingeräte/ Maschinen ohne Versicherungsgebühr, gelten folgende Bestimmungen. Wenn das Mietgerät beschädigt, vernichtet, gestohlen oder unterschlagen wird, haftet der Mieter und muss dem Vermieter das Mietgerät
in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Maschine ersetzen.
Eine Haftpflichtversicherung für die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist durch uns nicht möglich, der Mieter brauch unbedingt eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung.
Der Tagessatz der Versicherung gilt pro Kalendertag.
Für verunreinigt zurückgegebene Maschinen und Geräte berechnen wir Reinigungskosten nach Aufwand.
Die Maschinen müssen je nach Bedarf und täglich, abgeschmiert werden und die Schmierstoffe kontrolliert werden.
Alle genannten Preise gelten netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Preisliste gilt bis auf Widerruf. Alle vorhergehenden Listen verlieren ihre Gültigkeit, Fehler und Änderungen vorbehalten.